Absprachen zur einheitlichen Leistungsbewertung
im Fach Musik am Lessing-Gymnasium Köln
Sekundarstufe I
1. Fachspezifische Vorgaben der Lehrpläne zur Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung im Fach Musik erfolgt in der Sek I ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“, da keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Das Fach Musik hat die Aufgabe den jungen Menschen zu befähigen seine künstlerisch-ästhetische Identität zu finden, sein kreatives und musikalisches Gestaltungspotential zu entfalten und kulturelle Orientierung zu erlangen (vergl. Kernlehrpläne Musik Sek. I). Der Kernlehrplan nennt als musikalisch-ästhetische Kompetenzen die vier komplementären Aspekte Wahrnehmung, Empathie, Intuition und Körpersensibilität. Sie fallen in den Bereich der anfangs erwähnten Persönlichkeitsbildung.
2. Sonstige Leistungen/ Sonstige Mitarbeit
Die Kompetenzen weisen die Schüler in den Bereichen Rezeption, Reflexion und Produktion nach. Der Nachweis der Kompetenzen erfolgt gemäß der Angaben im Kernlehrplan und analog zu nahezu allen anderen Fächern durch
ümündliche Beiträge im Unterricht (Unterrichtsgespräch, kooperative Arbeitsformen, Vortrag u.ä.)
üschriftliche Beiträge (Portfolio, Erstellung von Plakaten, 0-2 Tests pro Halbjahr u.ä.)
üpraktische Beiträge (Musizieren, klangliche und musikbezogene Gestaltungen u.ä.)
Wie in unserem hausinternen Curriculum formuliert, liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der musikalischen Arbeit am Lessing-Gymnasium darin, praktische musikalische Erlebnisse zu ermöglichen und damit die Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler positiv zu beeinflussen. Aus diesem Grund nimmt dieser Bereich auch für die Bewertung einen großen Raum ein. Darüber hinaus werden aber auch prozesshaft theoretische Kenntnisse erworben. Schriftliche Übungen (Tests) sind nicht obligatorisch, jedoch sollten schriftliche Ergebnisse (Tests, Plakate, Referate, Powerpointpräsentationen u.ä.) angestrebt werden.
Zur objektiveren Vergleichbarkeit erfolgt für alle Kompetenzbereiche in der folgenden Übersicht eine Auflistung, welche Leistungen mit welcher Note bewertet werden:
Leistungsübersicht |
|||
Zensur |
Mündliche Beiträge |
Schriftliche Beiträge |
Praktische Beiträge |
sehr gut |
Sehr häufiges aktives Einbringen in Unterrichtsgespräche, hochwertige Gesprächsimpulse bei Diskussionen, sehr selbstständiger und eigenverantwortlicher Umgang mit kooperativen Lernformen; fachsprachlich angemessene Vorträge |
Sehr gutes Urteilsvermögen, ausgeprägtes Problembewusstsein, sehr souveräne Anwendung von Analysemethoden, differenzierte Versprachlichung von Höreindrücken, eigenverantwortliche Verschriftlichung von Unterrichtsergebnissen (Portfolio u.ä.), sehr hohes Reflexionsvermögen |
Souveräne und sehr kreative Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, sichere Anwendung von Gestaltungsregeln und fantasievolle Weiterentwicklung |
gut |
Gute Beteiligung am Unterrichtsgespräch, interessierte Teilnahme an Diskussionen, selbstständige Mitarbeit im Team, fachsprachlich angemessene Vorträge |
Gutes Urteilsvermögen, Problembewusstsein, souveräne Anwendung von Analysemethoden, angemessene Versprachlichung von Höreindrücken, Verschriftlichung von Unterrichtsergebnissen (Portfolio u.ä.), hohes Reflexionsvermögen |
Gute und kreative Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, Anwendung von Gestaltungsregeln und fantasievolle Weiterentwicklung |
befriedigend |
Regelmäßige Beiträge zum Unterrichtsgespräch, gelegentliche Beteiligung an Diskussionen, in Teilen eigenverantwortliche Teamarbeit, Vorträge mit eingeschränkten Fachvokabular |
Überwiegende sicheres fachsprachliches Ausdrucksvermögen, erkennbares Problembewusstsein, weitgehend richtige Verschriftlichung von Unterrichtsinhalten (Portfolio u.ä.), erkennbares Reflexionsvermögen |
Ansprechende Umsetzung von Gestaltungsaufgaben, auf Anregung auch kreative Weiterführung |
ausreichend |
Wenig Beteiligung an Diskussionen, auf Nachfrage ist Wissen vorhanden, bei kooperativen Lernformen wenig motiviert, unsichere Vorträge |
Fachsprache teilweise lückenhaft, Probleme nicht immer bewusst, teilweise fehlerhafte Versprachlichung musikalischer Eindrücke, Unsicherheiten komplexeren Zusammenhängen |
Innerhalb klar vorgegebener Strukturen gestalterisch aktiv, kreative und fantasievolle Ansätze gelegentlich erkennbar |
mangelhaft |
Seltene Mitarbeit, auch auf Nachfragen kaum Wissen vorhanden, Schwierigkeiten in der Umsetzung von einfachen Aufgabenstellungen, unstrukturierte und fehlerhafte Vorträge |
Sachkenntnisse weisen große Lücken auf, sehr geringes Reflexionsvermögen |
Gestalterische Umsetzung gelingt nur in Ansätzen, auch mit Hilfestellung kaum kreative Ideen |
ungenügend |
Keine Beteiligung an Gesprächen und Diskussionen, keine Ansätze zur Selbstorganisation |
Auch mit Hilfestellung gelingt die Lösung von Höraufgaben nicht, keine fachsprachlichen Kenntnisse, kein erkennbares Eigeninteresse |
Gestaltungsaufgaben werden nicht ernst genommen und können nicht angemessen umgesetzt werden. |
Sekundarstufe II
1. Fachspezifische Vorgaben der Lehrpläne zur Leistungsbewertung
Die für die Sekundarstufe I formulierten Grundsätze gelten auch für den Unterricht der Sekundarstufe II. Allerdings wird in der unterrichtlichen Arbeit ein größerer Focus auf wissenschaftspropädeutisches Arbeiten gelegt. Dies schlägt sich vor allen Dingen in komplexeren Analysemethoden nieder und im Lesen von fachspezifischen Texten.
Alternativ zum Fach Musik können in den Qualifikationsphasen auch Vokal- und Instrumentalpraktische Kurse belegt werden. Die Schwerpunkte der Leistungsbewertung liegen im musikpraktischen Bereich (siehe Tabelle Sek I (rechte Spalte)). Allerdings können auch schriftliche Leistungen eingefordert werden (Referate, Tests o.ä.). Im besonderen Maße werden Kooperationsfähigkeit und Zuverlässigkeit in die Bewertung einbezogen (Schulkonzerte o.ä.)
2. Sonstige Leistungen/ Sonstige Mitarbeit
s.o.
3. Klausuren
In der Sekundarstufe II kann Musik auch als Klausur- und Abiturfach gewählt werden. Die Klausuren orientieren sich spätestens ab der Qualifikationsphase (Q1) an dem Muster der Klausuren im Zentralabitur in Aufgabenstellung und Bewertung. Die Aufgabe 1 entspricht dem Anforderungsbereich I (Wiedergabe und Reorganisation), die Aufgabe 2 dem Anforderungsbereich II (Erläuterung und Übertragung) und die Aufgabe 3 dem Anforderungsbereich III (Urteil und Begründung). Die Bewertung der Klausuren erfolgt dabei für die Schüler nach transparenten Kriterien.
In der Einführungsphase werden im 1. Halbjahr eine Klausur, im 2. Halbjahr zwei Klausuren geschrieben. In der Qualifikationsphase werden von Q1.1 bis Q2.1 jeweils zwei Klausuren geschrieben.