Projektkurs Recht

Der Projektkurs Recht bietet verschiedenste Einblicke: Wir beschäftigen uns mit der Arbeitsweise der Juristen, also damit, wie man ein konkretes rechtliches Problem mit Hilfe von Gesetzestexten löst. Denn rechtliche Grundkenntnisse werden oft erwartet: im täglichen Leben, im Beruf oder beim Zeitunglesen. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht die Bearbeitung von Fällen, die nicht selten dem wirklichen Leben entnommen sind. So werden die Grundlagen des Verfassungs- und des Strafrechts thematisiert

 

Im ersten Halbjahr des Projektkurses Recht werden lediglich Leistungen im Bereich der „sonstigen Mitarbeit“ beurteilt. Auf der Schullaufbahnbescheinigung wird nur die Belegung ausgewiesen, keine Note.

Im zweiten Halbjahr wird neben der Leistung im Bereich der „sonstigen Mitarbeit“ auch die Leistung der Projektarbeit beurteilt, in der die Schülerinnen und Schüler zeigen sollen, dass sie die Methoden der wissenschaftsorientierten Arbeits- und Darstellungsweise anwenden können. Beispiele für Projektarbeitsthemen sind etwa: Öffentliches Recht: Menschenwürde, einzelne Grundrechte; Strafrecht: Die Strafbarkeit des Versuchs, Täterschaft und Teilnahme.

Die Leistungen der „sonstigen Mitarbeit“ aus beiden Halbjahren werden zu einer Note zusammengefasst; aus dieser und der Note für die Projektarbeit wird eine Gesamtnote gebildet, die in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation eingehen kann.

 

Kontaktlehrer: Dr. Klaus Thomalla

Text: Klaus Thomalla

Foto (Klaus Thomalla): Landgericht Berlin, Gerichtsgebäude Littenstraße, Eingangshalle

 


Beispiele von Schüler-Arbeiten

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Schulinterner Lehrplan

 


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