Absprachen zur einheitlichen Leistungsbewertung
in den naturwissenschaftlichen Fächern
(Biologie, Chemie, Physik, Informatik)
am Lessing-Gymnasium Köln
Chemie
Es sind grundsätzlich die allgemein verbindlichen Vorgaben in § 48 SchulG, § 6 APO-SI und §§ 13-17 APO-GOSt sowie die fachspezifisch verbindlichen Vorgaben in den gültigen Lehrplänen für das Fach Chemie zu beachten: · Kernlehrplan Chemie Sek I (G8) (2008) · Lehrplan Chemie Sek II (2013) |
0. Vorbemerkungen
Grundsätzlich bezieht sich die Leistungsbewertung auf die durch den Unterricht vermittelten Kompetenzen. Grundlage der Leistungsbewertung sind in der Sekundarstufe II alle von der Schülerin bzw. dem Schüler im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ und im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erbrachten Leistungen. Beiden Beurteilungsbereichen kommt der gleiche Stellenwert zu. Im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ sind alle Leistungen zu werten, die eine Schülerin bzw. ein Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit erbringt. In der Sekundarstufe I entfällt der Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“.
1. Kompetenzbereiche basierend auf dem Kernlehrplan der SI
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die gesamte Breite des Faches. Diese wird für die Klassen 7 bis 9 in den beiden Kompetenzbereichen des Kernlehrplans dargelegt:
Konzeptbezogene Kompetenzen |
Prozessbezogene Kompetenzen |
Basiskonzept Chemische Reaktion |
Erkenntnisgewinnung (Experimentelle und andere Untersuchungsmethoden sowie Modelle nutzen) |
Basiskonzept Struktur der Materie |
Kommunikation (Informationen sach- und fachbezogen erschließen und austauschen) |
Basiskonzept Energie |
Bewertung (erkennen, beurteilen und bewerten) |
2. Leistungsbewertung im Bereich „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ Sekundarstufe I und II
2.1 Katalog zur Bewertung der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“
Die Fachkonferenz Chemie beschließt, aus dem folgenden Katalog Beiträge zur Bewertung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe I und II heranzuziehen:
- a)Mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen
- b)Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken und Diagrammen
- c)Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten unter korrekter Verwendung der Fachsprache
- d)Selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten sowie das Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit bei der Durchführung
- e)Erstellen von Produkten (z.B. Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate und Modelle)
- f)Erstellen und Vortragen eines Referates
- g)Führung eines Heftes oder einer Mappe
- h)Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit
- i)Kurze schriftliche oder mündliche Überprüfungen
Das Anfertigen von Hausaufgaben gehört nach § 42 (3) SchG zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie dienen zur Vertiefung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vorbereitung des Unterrichts. Die Kontrolle der Hausaufgaben dient der Berichtigung von Fehlern, der Bestätigung konkreter Lösungen sowie der Anerkennung eigenständiger Schülerleistungen. In der Sekundarstufe I können Unterrichtsbeiträge auf der Basis der Hausaufgaben zur Leistungsbewertung herangezogen werden. In der Sekundarstufe II können Hausaufgaben bewertet werden. Dabei ist zu achten auf: inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Art der Darstellung, Art der Ausführung von praktischen Arbeitsaufträgen.
2.2 Grundsätze
Die Ergebnisse schriftlicher Überprüfungen und die Note für die Mappenführung dürfen keine bevorzugte Stellung innerhalb der Notengebung haben. Rückmeldung über die Sonstige Mitarbeit erfolgt in regelmäßigen Gesprächen mit dem Fachlehrer.
Die Bewertung der Sonstigen Mitarbeit erfolgt in Bezug auf Qualität, Quantität und Kontinuität der Mitarbeit/Leistungen anhand folgender Kriterien:
- Grad der Kompetenzausprägung in den Kompetenzbereichen des Faches
- Problemverständnis
- Grad des zielgerichteten Beitragens zur Problemlösung/Bearbeitung der Aufgabe
- Anteil von Reproduktion, Anwendung und Transfer, Umgang der Eigentätigkeit und Grad der Selbstständigkeit, Urteilsfähigkeit
- Fähigkeit zu zusammenhängender und nachvollziehbarer Darstellung, Sicherheit in fachlicher Terminologie
- Maß an Zuverlässigkeit, Ausdauer, Konzentration, Selbstbeherrschung und Ernsthaftigkeit im Sinne der zielstrebigen Aufgabenbewältigung
- Team- und Kooperationsfähigkeit
Der Einsatz des schulinternen Rasters (s. Anlage) zur Bewertung der „sonstigen Leistungen im Unterricht“ soll erprobt werden. Dies soll den Schülerinnen und Schülern helfen, ihren Lernprozess kriterial geleitet zu reflektieren und im Dialog mit der Lehrerin oder dem Lehrer zu verbessern.
2.3 Differenzierung der Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung
zu a) Mündliche Beiträge wie Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen
Die mündliche Mitarbeit im Chemieunterricht stellt eine wesentliche Grundlage für die Bewertung von Schülerleistungen in der Sekundarstufe I und II dar. Dabei wird zwischen drei verschiedenen Anforderungsniveausunterschieden:
- Anforderungsniveau I: Sachverhalte, Methoden und Fertigkeiten reproduzieren
- Anforderungsniveau II: Sachverhalte, Methoden und Fertigkeiten in neuem Zusammenhang benutzen
- Anforderungsniveau III: Sachverhalte neu erarbeiten und reflektieren sowie Methoden und Fertigkeiten eigenständig anwenden
Chemische Sachverhalte sachlich richtig zu beschreiben ist dem AF I zuzuordnen. Mündliche Beiträge zum Unterrichtsgespräch schließen jedoch zunehmend auch die Anforderungsbereiche II und III mit ein. Entsprechend der Lernprogression werden Transferleistungen in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 und besonders in der Sekundarstufe II erwartet.
Formen mündlicher Beiträge zum Unterrichtsgespräch können z.B. sein:
- Wiedergabe von chemischem Grundwissen
- Reorganisation von bekannten Inhalten, Ergebnissen und Methoden
- Vorstellung von Hausaufgaben und Übungen
- Vortragen von Versuchsprotokollen
- Beschreiben und Vergleichen chemischer Sachverhalte und Zusammenhänge
- Finden und Formulieren von neuen Fragestellungen
- Äußerung von Vermutungen (Hypothesenbildung)
- Finden und Begründen von Lösungsvorschlägen
- Aufgreifen von anderen Beiträgen
- Sachliches Argumentieren
- Transferleistungen
Bewertung von Ergebnissen
Beiträge zur mündlichen Schülerleistung werden über einen längeren Zeitraum beobachtet und bewertet. Die Beobachtungen erfassen die Qualität, Quantität und Kontinuität der Beiträge. Die Bewertung richtet sich vor allem nach sachlicher Richtigkeit, Vollständigkeit, Originalität, nach gedanklicher Klarheit und verständlicher Darstellung. Dabei sind eine schlüssige und klare Gedankenführung und eine korrekte Verwendung der Fachsprache von Bedeutung. Auch wird berücksichtigt, inwieweit Beiträge einer Schülerin bzw. eines Schülers das Unterrichtsgespräch fördern.
zu b) Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken und Diagrammen
Das Lesen und Auswerten von naturwissenschaftlichen Texten, Graphiken und Diagrammen sowie die Recherche in Print- und elektronischen Medien gehören auch zu den zentralen methodischen Kompetenzen in der Chemie. Die Bewertung richtet sich v.a. nach folgenden Kriterien: Genauigkeit der Einhaltung des eingeübten methodischen Vorgehens, Fähigkeit Beobachtung und Erklärung zu differenzieren, sachliche Richtigkeit und Genauigkeit der Informationswiedergabe, zutreffendes Herausarbeiten der Hauptaussagen, Qualität der Interpretation und Analyse, Herleitung weiterführender Fragen, Bewertung und Stellungnahme zum Text, zur Graphik oder zum Diagramm, Verwendung der Fachsprache.
zu c) Qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten, unter korrekter Verwendung der Fachsprache
Die grundlegende Methode der Chemie ist das Experimentieren und das genaue Beobachten. Der wissenschaftlichen Beschreibung von chemischen Sachverhalten kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Beispiele sind die Beschreibung
üeines Experiments
üeiner Versuchs- oder Messreihe
üeines Modells
Die Form der Beschreibung von Experimenten erfolgt in der Regel als Versuchsprotokoll. Darüber hinaus können Beschreibungen mündlich oder schriftlich, in Form einer Skizze, Zeichnung oder eines Modells erfolgen. Die Bewertung der Schülerleistung richtet sich vor allem nach sachlicher Richtigkeit, Vollständigkeit und Art der Darstellung. Wichtig ist, dass der chemische Sachverhalt möglichst exakt in Qualität und Quantität beschrieben wird. Beobachtung und Erklärung sind genau zu differenzieren. Bei Beschreibungen ist im Verlauf des Bildungsganges auf die differenzierte Anwendung einer adäquaten Fachsprache zu achten.
zu d) Selbständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten sowie das Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit bei der Durchführung
Untersuchungen und Experimente nehmen eine bedeutende Rolle im Chemieunterricht ein. Experimente sollten im Unterricht möglichst selbstständig von den Schülerinnen und Schülern geplant, durchgeführt und ausgewertet werden. Unter Beachtung von Sicherheits- und Umweltaspekten werden qualitative und einfache quantitative Experimente und Untersuchungen durchgeführt. Dieses erfolgt häufig in Gruppenarbeit. Die Anfertigung eines schriftlichen Versuchsprotokolls ist dabei zentral für das wissenschaftspropädeutische Arbeiten sowie für die Leistungsbewertung.
Da das Experimentieren in den naturwissenschaftlichen Fächern ein gewisses Gefahrenpotential beinhaltet, sind an erster Stelle von den Schülerinnen und Schülern die sicherheitsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Sicherheitsbelehrung erfolgt halbjährlich. Die Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben führt zum Ausschluss vom experimentellen Arbeiten und fließt mit in die Leistungsbewertung ein.
Das Versuchsprotokoll dient dazu, alle Versuchsschritte zu dokumentieren. Die Erstellung eines Versuchsprotokolls wird im Chemieunterricht ab der Jahrgangsstufe 7 vermittelt und eingeübt. Die Bewertung der Schülerleistung richtet sich vor allem nach der sachlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und formalen Gestalt des Versuchsprotokolls. Wichtig ist dabei, dass die Gliederung den Schritten von der Problemstellung bis zur Auswertung folgt: Versuchsfrage/Überschrift, Material und Versuchsaufbau mit Skizze, Versuchsdurchführung, Beobachtungen und Auswertung.
Die Bewertung der Schülerleistung beim Untersuchen und Experimentieren schließt auch das Verhalten beim Experimentieren ein. Hierzu gehören der Grad der Selbständigkeit, Beachtung der Vorgaben, Genauigkeit bei der Durchführung, manuelle Fähigkeiten und Geschicklichkeit, Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Motivation und Durchhaltevermögen.
zu e) Erstellen von Produkten (z.B. Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate und Modelle)
Zur wissenschaftlichen Vorgehensweise gehört zentral die Dokumentation durchgeführter Experimente in Form eines Protokolls (vgl. Punkt d), sowie die Präsentation der erarbeiteten Ergebnisse in Form von Kurzvorträgen (vgl. Punkt g), Lernplakaten oder Modellen.
Wandzeitungen oder Lernplakate sind geeignet, um sachliche Informationen, Versuchsergebnisse oder den Verlauf und die Ergebnisse eines Projekts darzustellen. Ebenso kann es eine gewählte Methode zur Präsentation eines Referates sein.
Bewertungskriterien sollten sein:
- eine informative, Interesse weckende Überschrift
- eine umfassende Materialsammlung
- die Auswahl geeigneter Abbildungen und Texte, Fotos, Grafiken und Skizzen
- eine sinnvolle und übersichtlich gegliederte Anordnung der Inhalte
- eine ansprechende Optik, insbesondere gute Lesbarkeit
- sachliche Richtigkeit
- Angabe der verwendeten Quellen
Bei der Verwendung von Modellen sollte ein Schwerpunkt stets auf der Modellkritik liegen (d.h. wo ist das jeweilige Modell gut geeignet zur Veranschaulichung, wo stößt es an seine Grenzen).
zu f) Anfertigung und Präsentation von Referaten
Die Anfertigung von Referaten sollte bereits in der Sekundarstufe I eingeübt werden. Hierbei sollen chemische Sachverhalte in unterschiedlichen Quellen recherchiert und themenbezogene sowie aussagekräftige Informationen ausgewählt werden. Es empfiehlt sich im Vorfeld gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Bewertungskriterien festzulegen, die sich sowohl auf den Inhalt, als auch auf die äußere Form und die eigentliche Präsentation beziehen. Im Sinne der Einübung in der Selbst- und Fremdeinschätzung und des konstruktiven Äußerns und Umgangs mit Kritik sollte ein Referat nach der Präsentation damit abgeschlossen werden, dass die Referenten vom Auditorium zunächst ein ausschließlich positives und in einer zweiten Runde ein kritisches Feedback erhalten.
zu g) Führung eines Heftes oder eine Mappe
Insbesondere in der Jahrgangsstufen 7 sollte eine Bewertung der Heft- bzw. Mappenführung erfolgen, um die Schülerinnen und Schüler dazu anzuleiten, ein übersichtliches Heft bzw. eine übersichtliche Mappe zu führen. Auch hier sollten den Schülerinnen und Schülern zu Beginn die Bewertungskriterien transparent gemacht werden. Bei Übernahme einer Klasse bzw. eines Kurses informiert die betreffende Lehrperson die Schülerinnen und Schüler über den Stellenwert der Heft- bzw. Mappenführung im Hinblick auf die Notengebung.
zu h) Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit
Im Fachbereich Chemie können Gruppenarbeiten z.B. als gemeinsame Durchführung und Protokollierung von Experimenten (s. d) erfolgen; dazu gehören das Planen, Strukturieren, Reflektieren und Kommunizieren der eigenen sowie der gemeinschaftlichen Arbeit. Gruppenarbeit kann auch als Stationenlernen oder als Gruppenpuzzle organisiert werden. Es sollte den Schülerinnen und Schülern bewusst gemacht werden, dass keine ausschließlich ergebnisorientierte Bewertung erfolgt, sondern der prozessbezogenen Bewertung ebenfalls ein Stellenwert zukommt. Bewertet werden also nicht ausschließlich die Richtigkeit der fachlichen Lösung, sondern auch das Verhalten in der Gruppe, die Beiträge zur Problemlösung und die Fähigkeit zur Moderation und Präsentation. In den höheren Jahrgangsstufen sollte das Ziel darüber hinaus eine zunehmende Mit- und Selbstbewertung durch die Schülerinnen und Schüler sein.
zu i) Kurze schriftliche oder mündliche Überprüfungen
Schriftliche oder mündliche Übungen sind ein Bestandteil der Lernerfolgskontrolle. Ihr Inhalt sollte sich auf die direkt vorausgegangene Unterrichtsreihe beziehen. Die Bearbeitungszeit sollte i. d. R. 15 bis 20 Minuten betragen.
3. Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II
Vorbemerkung: Die neuen, kompetenzorientierten Lehrpläne für die Sekundarstufe II werden auch Konsequenzen für die Leistungsbewertung in der Sekundarstufe II mit sich ziehen. Das Leistungskonzept wird dem Rechnung tragen und nach der Aktualisierung der schulinternen Curricula angepasst werden.
3.1 Grundsätze
- Schriftliche Arbeiten werden durch die drei Anforderungsbereiche AFB I (z.B. Wiedergabe von Sachverhalten), AFB II (z.B. Anwendung, Reorganisation und Transfer) und AFB III (z.B. Problemlösung, hypothetisches Denken, Beurteilen) strukturiert. Für Klausuren gilt, dass der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen im Anforderungsbereich II liegt, bei angemessener Berücksichtigung der Anforderungsbereiche I und III (Differenzierung s.u. 3.3). Dabei soll –ebenso wie im Zentralabitur – der Anteil des Bereiches I deutlich größer sein als der des Bereiches III . Für die Darstellungsleistung werden um die 10 % der Gesamtpunktzahl vergeben. Insgesamt orientieren sich Aufgabenstellung und Punkteverteilung an den Vorgaben für das Zentralabitur.
- Die „Sonstige Mitarbeit“ umfasst alle oben (unter 2.) genannten Formen und Kriterien. Die zwei Quartalsnoten pro Halbjahr für die „Sonstige Mitarbeit“ werden zu einer Endnote zusammengefasst. Zusätzlich erbrachte Leistungen wie z.B. Referate werden bei der Notenfindung angemessen berücksichtigt, können aber als einmalige Leistungen nicht die kontinuierliche mündliche Mitarbeit ersetzen. Rückmeldung über die „Sonstige Mitarbeit“ erfolgt in Gesprächen mit dem Fachlehrer zum Ende des Quartals.
3.2 Klausuren (SII)
3.2.1 Anzahl und Länge der Klausuren
In den Jgst. EF, Q1 und Q2 werden eine der folgenden Tabelle entsprechende Anzahl an Klausuren mit der angegebenen Länge geschrieben, wenn die SuS das Fach Chemie schriftlich gewählt haben:
Jgst. |
EF |
Q1 |
Q2 |
||||||
1. Halbj. |
2. Halbj. |
1. Halbj. |
2. Halbj. |
||||||
Anzahl |
1. Hj. : 1 2. Hj. : 2 |
GK |
LK |
GK |
LK |
GK |
LK |
GK |
LK |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
||
Dauer |
90 Min |
90 Min |
135 Min |
90 Min |
135 Min |
135 Min |
180 Min |
180 Min |
255 Min |
In der Klausur Q2.2 kommt noch zusätzlich eine Auswahlzeit von 30 Min. hinzu. Hier sind den SuS –ähnlich wie im Zentralabitur – 3 Aufgaben zu stellen, aus denen die SuS zwei bearbeiten müssen
3.2.2 Aufgabenstellung und –auswahl
- 2-3 Aufgaben mit je 3-4 Teilaufgaben im Grundkurs und 3-5 Teilaufgaben im Leistungskurs.
- Jede Teilaufgabe muss materialgebunden sein, Aufsätze ohne Material sind nicht zulässig.
- Die Aufgabenstellung muss klar formuliert werden. In der EF werden die Teilaufgaben in zunehmenden Maße mit Hilfe der im Abitur gültigen Operatoren formuliert.
- Die Formulierung der Aufgaben erfolgt in der Qualifikationsphase in jedem Fall unter Berücksichtigung der Operatoren für die Abiturprüfung.
- Die Aufgabenarten sollten den Schüler/innen aus dem Unterricht weitestgehend bekannt sein.
- Die Inhalte orientieren sich an den Vorgaben der Richtlinien und Lehrpläne im Fach Chemie der Grund- und Leistungskurse. In der Qualifikationsphase sind die Vorgaben für das Zentralabitur zu berücksichtigen.
3.2.3 Anforderung und Bewertung
Die Schwierigkeit der Aufgaben entspricht den Vorgaben des Lehrplans Chemie:
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen soll im Anforderungsbereich II liegen bei angemessener Berücksichtigung der Anforderungsbereiche I und III, wobei der Anteil des Bereiches I deutlich größer als der des Bereiches III sein soll. Um klare Arbeitsaufträge zu erstellen, ist es erforderlich, die Aufgaben zu untergliedern. Eine zu starke Aufschlüsselung ist jedoch mit den Anforderungen an eine Prüfungsaufgabe unvereinbar. In der Regel sind im Grundkurs 3 Teilaufgaben, im Leistungskurs – je nach Komplexitätsgrad – 3 bis 5 Teilaufgaben für eine Aufgabe angemessen.
Die Korrektur der Klausuren erfolgt anhand von transparenten und kritierienorientierten Erwartungshorizonten, die den SuS im Unterricht mindestens in mündlicher Form transparent zu machen sind. Die Notenzuordnung entspricht den jeweiligen Zentralabiturvorgaben (s.u.). Darüber hinaus können Hinweise zur individuellen Lernentwicklung gegeben werden.
Noten-punkte |
Note |
% |
15 |
1+ |
95 |
14 |
1 |
90 |
13 |
1- |
85 |
12 |
2+ |
80 |
11 |
2 |
75 |
10 |
2- |
70 |
9 |
3+ |
65 |
8 |
3 |
60 |
7 |
3- |
55 |
6 |
4+ |
50 |
5 |
4 |
45 |
4 |
4- |
39 |
3 |
5+ |
33 |
2 |
5 |
27 |
1 |
5- |
20 |
0 |
6 |
0 |
3.3 Facharbeit (SII)
3.3.1 Grundsätze
Die Facharbeit ersetzt i.d.R. die 4. Klausur in der Q1.
Wenn im Bereich des LKs eine Facharbeit angefertigt wird, muss sie einen praktischen Anteil enthalten (z.B. Beobachtung, Messung, Umfrage, Experiment). Reine Literaturarbeiten sind im LK unzulässig. Für eine Facharbeit im Grundkurs sollte es ebenfalls praktische Anteile geben.
3.3.2 Bewertungskriterien für Facharbeit
Schwerpunkte bei der Bewertung der Facharbeit sind der Inhalt, das methodische Vorgehen, die sprachliche sowie die formale Gestaltung und der Arbeitsprozess. Bei empirischen Facharbeiten empfiehlt sich eine andere Gewichtung der unten aufgeführten Kriterien als bei reinen Literaturarbeiten.
Anhand folgender Kriterien soll die Beurteilung vorgenommen werden:
Inhalt
- Entwicklung einer problemorientierten Fragestellung,
- fachgerechte Themenauswahl nach Absprache mit dem Fachlehrer,
- Übersichtlichkeit im Aufbau der Arbeit und themengerechte Gliederung,
- Schlüssigkeit der Gedankenführung,
- Umfang und Gründlichkeit der Materialrecherche.
Methodisches Vorgehen
- Beherrschung fachspezifischer Methoden,
- fachgerechter Ansatz einer Lösung der Problemfragestellung,
- Beachtung von Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltaspekten
- wissenschaftliches Arbeiten (u.a. Statistik, Fehleranalyse, Kontrollgruppen).
Sprachliche Gestaltung
- Beherrschung der Fachsprache,
- Verständlichkeit und Präzision des sprachlichen Ausdrucks,
- sinnvolle Einbindung von Materialien und Zitaten in den Text,
- grammatische Korrektheit,
- Rechtschreibung und Zeichensetzung.
Formale Gestaltung:
- gemäß den schulinternen Absprachen.
Arbeitsprozess
- Einhalten von Vereinbarungen (z.B. in Bezug auf das vereinbarte Thema),
- Fristgerechte Abgabe/Präsentation von Zwischenergebnissen,
- Eigenständigkeit in der Themenfindung und Problemlösung.
Das vereinbarte Thema wird zu Beginn der Bearbeitungszeit gemeinsam von Fachlehrer und Schüler schriftlich festgehalten. Die Einreichung eines abweichenden Themas ist unzulässig.
Der Arbeitsfortschritt wird in regelmäßigen Gesprächen mit der betreuenden Lehrkraft protokolliert.
4. Bildung der Zeugnisnote (SI und SII)
- Bildung der Jahresnote (Zeugnisnote im Sommer) in der Sek I: Die Leistung im ersten Halbjahr fließt in angemessenem Umfang mit ein.
- SII: 50% schriftliche Leistung, 50% mündliche Leistung
- Eine rein rechnerische Bildung der Zeugnisnote ist unzulässig; es bleibt ein pädagogischer Spielraum (u.a. Berücksichtigung der Gesamtentwicklung der Schülerin bzw. des Schülers im Halb-/Schuljahr).
Verwendete Quellen
- Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Kernlehrplan für die Jahrgangsstufen 7 – 9 in Gymnasien des Landes Nordrhein-Westfalen. Chemie. Frechen: Ritterbach Verlag, 2008.
- Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/ Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen. Chemie. Frechen: Ritterbach Verlag, 2013.