Absprachen zur einheitlichen Leistungsbewertung
in den Fächern
ev. Religion (Sek.I/II), kath. Religion (Sek I/II),
Erziehungswissenschaft (Sek II), Philosophie (Sek. I/II)
am Lessing-Gymnasium Köln
Sekundarstufe I
Allgemeine Grundsätze
Der/die Unterrichtende sorgt für Transparenz hinsichtlich der Bewertungskriterien zu Beginn jeden Halbjahrs. Der individuelle Leistungsstand kann von SuS und Erziehungsberechtigten erfragt werden. Es erfolgt eine regelmäßige Leistungsrückmeldung.
Es gelten die allgemein verbindlichen Vorgaben.
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf alle Kompetenzbereiche: Sach-, Methoden-, Urteils-/Personal- und Handlungs-/ Sozialkompetenz. Sie basiert auf den gültigen Kernlehrplänen
Die Leistungsbeurteilung in den Fächern in der Sekundarstufe I bezieht sich ausschließlich auf die sonstige Mitarbeit.
Das persönliche Bekenntnis ist nicht Gegenstand der Leistungsbewertung. Die angestrebten Kompetenzen umfassen auch Werturteile, Haltungen und Verhaltensweisen, die sich einer unmittelbaren Leistungskontrolle entziehen
Sonstige Leistungen/Sonstige Mitarbeit (Sek I)
Sonstige Mitarbeit |
Kriterien |
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Mündliche Beiträge zum Unterricht |
Beiträge zum Unterrichtsgespräch |
Unterrichtsgespräche
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Beiträge im Rahmen von eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns mit Phasen individueller Arbeit und Arbeit in Gruppen |
Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation, Projektarbeit, Referate, Recherche, Stationenlernen, Wochenplanarbeit, Lernquiz |
Produkte
Leistungen im Team
Lernprozesse
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Schriftliche Beiträge zum Unterricht und Lernerfolgskontrolle |
kreative Schreibaufträge, Protokolle, Materialsammlungen/Portfolios, Hefte/Mappen/ Kladden, ein bis zwei Lernerfolgskontrollen pro Halbjahr bei maximaler Länge von 15 Minuten |
Schriftliche Lernerfolgskontrollen
sonstige schriftliche Beiträge
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Grundsätzliche Vereinbarung bezüglich Gewichtung, Rückmeldung und Schwerpunktsetzung
Die allgemeine Gewichtung der einzubringenden Leistungen stellt sich wie folgt dar: Die mündlichen Beiträge gehen etwa zu 40%, die Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen Arbeitens gehen etwa zu 30% und die schriftlichen Beiträge gehen zu etwa 30 % in die Zeugnisnote ein.
Eine rein rechnerische Bildung der Zeugnisnote ist unzulässig; es bleibt ein pädagogischer Spielraum für die Gesamtnote. Für die Bildung der Ganzjahresnote wird die Halbjahresnote in angemessenem Umfang berücksichtigt.
In die Bildung der Zeugnisnote fließt darüber hinaus in jeder Jahrgangsstufe eine, von der Fachkonferenz festgelegte, besondere Lernleistung ein, die der spiralförmig fortschreitenden Kompetenzsteigerung dient (z.B. Projekt, Plakat, Kladde).
Sekundarstufe II
1. Fachspezifische Vorgaben der Lehrpläne zur Leistungsbewertung
Kompetenzorientierung: Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz in ihrer Propädeutik für Handlungskompetenz (vgl. MSWWF: Richtlinien und Lehrpläne, Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule, Erziehungswissenschaft/Philosophie/ev. Religion/kath. Religion)
Sachkompetenz: vgl. jeweilige Vorgaben der Richtlinien und Lehrpläne
Methodenkompetenz: AFB I: Verfahren methodischer Informationsgewinnung und –verarbeitung darlegen; Methoden der Textarbeit; sachgerechtes Strukturieren von Texten; AFB II: Methoden der Erkenntnisgewinnung rekonstruieren, vergleichen und auf einfache Aufgaben anwenden; Hypothesenbildung und Erarbeitung von Denkmodellen; AFB III: Methoden beurteilen, problemorientiert auswählen und selbstständig anwenden;
Urteilskompetenz: Kritische Überprüfung und Bewertung von Argumenten und theoretischen Positionen. Einübung in selbstständig reflektierte Stellungnahmen im unterrichtlichen Meinungsaustausch und zu unterschiedlichen wissenschaftlichen Theorien.
Handlungskompetenz: Modelle, Theorien und Argumente für das eigene Selbstverständnis und Handeln durchdenken (Orientierungs- und Entscheidungskompetenz); persönliche Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit;
3. Klausuren (Sek II):
- Anzahl und Dauer von Klausuren:
- Vorbereitung: progressive Einübung in die fachspezifischen Operatoren; Übungsklausuren; Facharbeiten in einem Fach ersetzen die entsprechende dritte Klausur in der Q1;
- Bewertungskriterien für die Facharbeit sind: Übersichtlichkeit im Aufbau der Arbeit, themengerechte Gliederung, Schlüssigkeit der Gedankenführung, Umfang und Tiefe der Arbeit, richtige Gewichtung einzelner Aspekte, Eigenständigkeit (bei der Auswahl des Themas; in der Arbeitsphase, die z.B. in den Beratungsgesprächen sichtbar wird; bei verwendeten Beispielen) und die Eignung der ausgesuchten Quellen. Sowie äußerer Gesamteindruck, sprachliche Korrektheit, Einhaltung der vorgegebenen formalen Kriterien. Besonders wichtig ist es, dass die SuS deutlich machen, dass sie die Inhalte ihrer Arbeit auch wirklich verstanden haben. Um dies festzustellen, kann die Lehrkraft ein Gespräch mit ihnen führen.
- Konzeption von Klausuren: Formale, inhaltliche, methodische Absprachen unter den Fachkollegen basierend auf den Richtlinien und Vorgaben für das ZA; Berücksichtigung der Kompetenzbereiche, Aufgabenformate, Anforderungsbereiche und der Operatoren des ZA;
- Beurteilungskriterien: progressive Orientierung an dem Punkte-/Notenraster des ZA und der Verteilung der Anforderungsbereiche (AFB I-III);
- Leistungsrückmeldung: kriteriengestützte Bewertungsraster mit Punkte – Notenzuordnung angelehnt an das ZA, gelegentliche Selbstbeurteilung durch die SuS anhand eines Bewertungsrasters; ausführliche Besprechung der Klausuren mit individuellenmündlichen und schriftlichen Förderempfehlungen bei festgestellten Defiziten;
5. Sonstige Leistungen/Sonstige Mitarbeit (Sek II):
ü Formen der sonstigen Mitarbeit: alle Leistungen, die die SuS im Zusammenhang mit dem Unterricht mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit erbringen. Dazu gehören z.B. Beiträge zum Unterrichtsgespräch, die Mitarbeit in den verschiedenen Unterrichtsphasen (EA/PA/GA) und in Projekten sowie offenen Unterrichtsformen. Darüber hinaus in den Unterricht eingebrachte Hausaufgaben, Leistungen bei Präsentationen, Protokollen und schriftlichen Übungen.
ü Die Bewertung der Sonstigen Mitarbeit/Sonstigen Leistungen erfolgt kriteriengeleitet (vgl. Lessing-Konzept „SOMI Noten Sek. II“) und transparent. Zentrale Aspekte sind Qualität, Quantität und Kontinuität der Mitarbeit/Leistungen; folgende Kriterien finden Anwendung:
- Anteil von Reproduktion, Anwendung und Transfer, Umfang der Eigentätigkeit und Grad der Selbstständigkeit, Urteilsfähigkeit
- Fähigkeit zu zusammenhängender und nachvollziehbarer Darstellung, Sicherheit in fachlicher Terminologie
- Maß an Zuverlässigkeit, Ausdauer, Konzentration, Selbstbeherrschung und Ernsthaftigkeit im Sinne der zielstrebigen Aufgabenbewältigung
- Team- und Kooperationsfähigkeit
ü Funktion von Hausaufgaben: Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht. Sie dienen zur Sicherung und Festigung des im Unterricht Erarbeiteten sowie zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (vgl. Hausaufgabenkonzept des Lessing-Gymnasiums).
ü Stellenwert: Dem Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ kommt in der Q1 und Q2 der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich „Klausuren.“ In der Einführungsphase werden die Klausuren angemessen in der Kursabschlussnote berücksichtigt.
ü Beobachtung der Leistungsentwicklung (Diagnosewerkzeuge: z.B. kurzeschriftliche Leistungsüberprüfungen, Beobachtungen im Unterricht; Portfolio; Referate; kriteriengeleitete Beobachtungsbögen)
ü Lernsituationen – Leistungssituationen: bewusste Transparenz gegenüber SuS bezüglich ausgewiesener, nicht zur Bewertung herangezogener Lernsituationen (z.B. Übungsphasen; Rollenspiele)
ü Leistungsrückmeldungen: Selbsteinschätzung in Form von Bewertungsbögen (bspw. zur eigenen Mitarbeit; für GA); ausführliche Rückmeldungsgespräche zum Ist-Stand und gemeinsame Entwicklung von persönlichen und fachlichen Strategien zurindividuellen Lernentwicklung.