Absprachen zur einheitlichen Leistungsbewertung
in den Fächern
Französisch, Italienisch, Russisch, Lateinisch
am Lessing-Gymnasium Köln
Grundlage der Bewertung sind grundsätzlich die verbindlichen Vorgaben der Paragraphen 48 SchulG, 6 APO-SI und 13 – 17 APO-GOSt sowie die verbindlichen Vorgaben der gültigen Lehrpläne für die jeweiligen Fächer.
1. Fachspezifische Vorgaben der Lehrpläne zur Leistungsbewertung
Kompetenzbereiche:
- Kommunikative Kompetenzen
- Methodische Kompetenzen
- Interkulturelle Kompetenzen
- Umgang mit Texten und Medien
2. Klassenarbeiten (Sek I):
- Anzahl und Dauer werden in den schulinternen Lehrplänen geregelt. Der Zeitpunkt wird jedes Halbjahr zentral festgelegt, Schwerpunkte der Klassenarbeiten werden genannt. Eine Klassenarbeit kann einmal pro Schuljahr durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.
- Die Konzeption von Klassenarbeiten bezieht sich auf die gesamten, bis zu diesem Zeitpunkt gelernten sprachlichen Kompetenzen. Bei der Konstruktion von Klassenarbeiten in den modernen Fremdsprachen wird zwischen drei Aufgabenformen unterschieden, die sich den oben genannten Kompetenzen zuordnen lassen müssen: geschlossene Aufgabenformen, z.B. Einsetz- und Ergänzungsübungen, halboffene Aufgaben, z.B. Ergänzung von Dialogteilen, und offene Aufgabenformen, z.B. Abfassen eines Briefes.
- In Lateinisch bestehen die Klassenarbeiten aus einer Übersetzung und einem Zusatzteil, die die o.a. Aufgabentypen enthalten (Grammatik, Vokabular, römische Kultur und Geschichte).
- Die Schülerinnen und Schüler werden von der Lehrkraft mit den Korrekturzeichen vertraut gemacht, um einen positiven, produktiven und zunehmend selbstständigen Umgang mit Fehlern anzubahnen.
- Wichtiger als die Fehlerzahl ist die Frage, inwieweit die Kommunikation/das Verständnis der Textaussage – trotz Fehlerhaftigkeit – gelungen ist. Ein Fehlerquotient ist zur Beurteilung der sprachlichen Darstellungsleistung nicht zielführend und wird deshalb nicht ausgewiesen.
- Für die Textproduktion gelten als Kriterien: Sprachrichtigkeit, Ausdrucksvermögen und inhaltliche Leistung. Hinsichtlich der Gewichtung sind beide Teile etwa gleichwertig. Die eventuell vorhandene leichte Dominanz des Grammatikteils nimmt im Laufe der Lernjahre zugunsten des Hör- und Leseverständnisses und der Textproduktion ab.
- Die Bewertung lateinischer Klassenarbeiten erfolgt zweigeteilt: Übersetzung /Zusatzaufgabe im Verhältnis 3:1 oder 2:1.
- Grundsätzlich erfolgt eine Bewertung von Leistungen der Schülerinnen und Schülern als Anerkennung von schon Gekonntem und nicht als Suche nach Defiziten. Dies hat zur Folge, dass in den modernen Fremdsprachen Punkte für korrekte Leistungen gegeben und nicht die Fehler für nicht korrekte Leistungen gezählt werden.
- Form und Umfang der Berichtigungen werden von der Lehrkraft festgelegt.
3. Klausuren (Sek II)
- Klausuren werden in der Sek II so konzipiert, dass sie auf die zentralen Abiturprüfungen in den Fächern vorbereiten. Sie berücksichtigen die im Lehrplan genannten Anforderungsbereiche.
- AFB I: Wiedergabe von Kenntnissen (Verständnis)
- AFB II: Anwenden von Kenntnissen (Analyse)
- AFB III: Problemlösen und Werten (Kommentar oder freie Textproduktion)
- Die Aufgabenstellungen enthalten die fachspezifisch gängigen Operatoren. (s. Link Schulministerium http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-gost/faecher.php; von dort Weiterleitung zu den verschiedenen Fächern)
- Die Klausuren in der EF und Q1, 1. Halbjahr (neueinsetzende Fremdsprache bzw. Latein) orientieren sich in Konstruktion und Korrektur an denen der Sek I.
- Ab Abiturjahrgang 2014 muss in der Qualifikationsphase eine Klausur durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden. Es gelten die einschlägigen Regelungen.
- Facharbeiten ersetzen die 3. Klausur in der Q1. Bewertungskriterien sind Übersichtlichkeit im Aufbau der Arbeit, themengerechte Gliederung, Schlüssigkeit der Gedankenführung, Umfang und Tiefe der Arbeit, richtige Gewichtung einzelner Aspekte, Eigenständigkeit bei der Auswahl des Themas, den verwendeten Beispielen und des Engagements in der Arbeitsphase und der Beratungsgespräche, sowie die Eignung von Quellen. Hinzu kommen der äußere Gesamteindruck, die sprachliche Korrektheit und die formale Exaktheit. Besonders wichtig ist es, dass die Schülerinnen und Schüler deutlich machen, dass sie den Inhalt ihrer Arbeit verstanden haben. Um dies festzustellen, kann die Lehrkraft ein Gespräch über die Facharbeit führen. Bei den neu einsetzenden Fremdsprachen wird die Facharbeit zu einem Drittel in der Fremdsprache abgefasst; in den fortgeführten Fremdsprachen wird die Facharbeit komplett in der Fremdsprache geschrieben.
4. Sonstige Leistungen/Sonstige Mitarbeit:
- Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören vielfältige unterrichtsbezogene Leistungen, die den Schülerinnen und Schülern von der Lehrkraft transparent zu machen sind. Hierzu zählen v.a. individuelle Beiträge zum Unterrichtsgespräch, aber auch kooperative Leistungen in Gruppenarbeitsphasen.
- Des Weiteren werden von den Schülerinnen und Schüler diverse, von der Lehrkraft im Einzelnen zu bestimmende Leistungsnachweise wie z.B. vorgetragene Hausaufgaben, Referate, Protokolle, die angemessene Führung eines Portfolios sowie kurze schriftliche Überprüfungen eingefordert.
- Längerfristig angelegte Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, z.B. im Rahmen eines Projektes, sollten eine angemessene Würdigung und Berücksichtigung bei der Leistungsfeststellung erfahren. Dies gilt auch für besonderes Engagement auf Seiten der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation einer grenzüberschreitenden Begegnung.
- Im Sinne der Ausrichtung des Fremdsprachenunterrichts auf die Schulung mündlicher Kompetenzen ist eine differenzierte Form der Notengebung im Bereich der mündlichen Aktivität der Schülerinnen und Schüler sinnvoll. Auswahl und Anzahl der Kategorien sind der Lehrkraft überlassen.