Absprachen zur einheitlichen Leistungsbewertung
im Fach Kunst am Lessing-Gymnasium
Es sind grundsätzlich die allgemein verbindlichen Vorgaben in § 48 SchulG, § 6 APO-SI und §§ 13-17 APO-GOSt
sowie die fachspezifischen verbindlichen Vorgaben in den gültigen Lehrplänen für das Fach Kunst zu beachten:
– Kernlehrplan Kunst SI (G8)
– Lehrplan Kunst SII
Die in den Richtlinien genannten Kriterien zur Leistungsbewertung haben uneingeschränkt Gültigkeit und bedürfen im Grundsatz keiner weiteren Präzisierung.
Es wird noch einmal festgehalten, dass den Schülern insbesondere deutlich gemacht werden muss, dass die mit jeder künstlerischen Aufgabe verbundenen, objektivierbaren Kriterien neben der kreativen Leistung Maßstab der Bewertung sind. Es muss dabei für die Schüler jederzeit transparent sein, welche gestalterischen Anforderungen erfüllt werden müssen.
Die Vereinbarung eines festgelegten und jederzeit verbindlichen Bewertungsschlüssels wird den besonderen Anforderungen an eine künstlerische Arbeit nicht gerecht.
Die in den Richtlinien ausführlich für jede Aufgabenart und jeden Anforderungsbereich dargelegten Kriterien der Leistungsbewertung bedürfen im Grundsatz keiner weiteren Präzisierung und legen den gültigen Maßstab der Leistungsbewertung fest, siehe:
MfSW, Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II – Gymnasium/Gesamtschule in NRW, Kunst, Ritterbach-Verlag, 1999, Kapitel 3, S. 23ff
Ungeachtet dessen erfolgen hier einige Verdeutlichungen im Bereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“:
Im Fach Kunst kommen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ gestaltungspraktische, schriftliche und mündliche Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die Übungsformen der gymnasialen Oberstufe gegeben ist.
Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ zählen u.a.
– bildnerische Gestaltungsprodukte – gemessen an den bildnerisch praktischen Aufgabenstellungen, die individuelle Freiräume und zugleich transparente, objektivierbare Beurteilungskriterien sichern. Die Beurteilung darf sich nicht nur auf das Endergebnis beschränken, sondern muss hinreichend den Prozess der Bildfindung berücksichtigen.
– Zwischenergebnisse im Prozess der Bildfindung wie Entwürfe, Skizzen etc.
(Der Weg, nicht die Qualität der Zeichnung ist hier ausschlaggebend.)
– Reflexionen im Prozess der Bildfindung
z.B. in arbeitsbegleitenden Gesprächen und ggf. schriftlichen Erläuterungen
– mündliche Beiträge im Unterrichtsgespräch(Kontinuität und Qualität sind hier
ausschlaggebend.)
– schriftliche und bildnerische Beiträge zum Unterricht, auch und gerade in der Vorbereitung
(z.B. Materialsammlungen, Hefte/Mappen, entwickelte Skizzen, Kompositionsstudien)
– Arbeitsergebnisse kooperativer und individueller Lernformen,
Präsentationen in analoger und digitaler Form
– kurze Überprüfungen (schriftliche Übung) in gestalterischer und/oder schriftlicher Form in enger Bindung an den jeweiligen Lernzusammenhang
– zieldifferente Förderbedarfe führen im Bereich der Leistungsbewertung zu entsprechend differenten Beurteilungen, die im Rahmen der Inklusion ihre Fortsetzung und Vollendung finden
(siehe Kernlehrplan für die Sekundarstufe I, Nr.3405, „Kunst“, Seite 29ff)
Da alle im Lehrplan ausgewiesenen Kompetenzbereiche bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt werden sollen, erscheint ein Überblick über die konkretisierten Kompetenzerwartungen in ihrer strukturellen Vernetzung an dieser Stelle sinnvoll.
Details können dem Kernlehrplan für die Sekundarstufe I, Nr.3405, „Kunst“ entnommen werden.
Konkretisierte Kompetenzerwartungen |
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Inhaltsfeld I
Bildgestaltung |
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Produktion |
Rezeption |
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Form |
Material |
Farbe |
Form |
Material |
Farbe |
Konkretisierte Kompetenzerwartungen |
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Inhaltsfeld II
Bildkonzepte |
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Produktion |
Rezeption |
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Bildstrategien |
Personale/ soziokulturelle Bedingungen |
Bildstrategien |
Personale/ soziokulturelle Bedingungen |